top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch den Auftraggeber gemäß den folgenden Stornierungsbedingungen möglich:

  • Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: Keine Stornogebühr.

  • Ab 6 Monaten vor der Veranstaltung: 20 % der Gesamtkosten als Stornogebühr.

  • Ab 3 Monaten vor der Veranstaltung: 30 % der Gesamtkosten als Stornogebühr.

  • Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung: 80 % der Gesamtkosten als Stornogebühr.

  • Weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtkosten als Stornogebühr.

Im Falle einer Umbuchung oder eines Ersatzauftrags an einem anderen Termin nach einer Stornierung durch den Auftraggeber, gelten die Stornogebühren gesondert. Bei Verschiebungen aufgrund von behördlichen Auflagen (z. B. Covid-19-Kontaktbeschränkungen) entfällt die Stornogebühr vollständig.

Ein Rücktritt des DJs ist nur bei unabwendbaren, nicht reparierbaren, technischen Ausfällen, Diebstahl, Totalausfall oder anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, etc.) möglich. Der DJ verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ausfall einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund (z. B. ärztliches Attest) zu erbringen. Sollte der DJ aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände ausfallen, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen im Todesfall des DJs).

2. Haftung

  • Der Auftraggeber haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung, soweit diese nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJs verursacht wurden.

  • Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJs, die durch Gäste während der Veranstaltung fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch für Diebstahl des DJs-Eigentums während der Veranstaltung und Lagerung in der Veranstaltungsstätte.

  • Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, wenn der DJ durch Umstände, die er nicht zu verantworten hat (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Auflagen, Stromausfälle etc.), die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann.

  • Der DJ ist durch eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Schäden an der Location oder deren Inventar, die durch den DJ verursacht werden, sind an die Versicherung des DJs zu melden.

3. Pflichten des DJs

3.1 Auftritt
Der DJ verpflichtet sich, seinen Auftritt mit höchster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die Auswahl des Repertoires liegt in seiner Freiheit, wobei er sich soweit möglich nach den Wünschen des Auftraggebers richtet. Die vereinbarte Gage ist nicht vom Erfolg der Veranstaltung abhängig. Der DJ kann eine weitere Person zum Auf- und Abbau sowie zur Unterstützung während des Auftritts hinzuziehen.

3.2 Verspätung/Nichterscheinen
Im Falle einer Verspätung des DJs wird die Fehlzeit anteilig als Guthaben verrechnet. Bei Nichterscheinen des DJs (außer bei Umständen gemäß Ziffer 2) ist der DJ zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 200 € verpflichtet.

3.3 Referenz
Der DJ darf den Auftraggeber als Referenz verwenden, es sei denn, der Auftraggeber informiert den DJ spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich darüber, dass dies nicht gewünscht ist.

3.4 Bilder/Videos
Der DJ behält sich vor, während der Veranstaltung Aufnahmen (Bilder/Videos inkl. Ton) zu erstellen, die zu Werbezwecken auf seiner Website und/oder seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden können. Wenn Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind, wird der DJ deren Einverständnis einholen. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Auftraggeber den DJ zu Beginn der Veranstaltung informieren.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Verpflegung/Getränke/Spesen
Der Auftraggeber stellt dem DJ alkoholfreie Getränke und angemessene Verpflegung zur Verfügung. Weitere Spesen müssen im Voraus abgesprochen werden.

4.2 Parkplatz/Zufahrt
Der Auftraggeber sorgt für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort für das Ein- und Ausladen des Equipments. Falls der Auftrittsort weiter entfernt ist, müssen zwei Helfer für das Ein- und Ausladen des Equipments bereitgestellt werden. Ein PKW-Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsorts ist ebenfalls zu gewährleisten. Eventuelle Parkgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Falls das Fahrzeug des DJs widerrechtlich abgestellt werden muss, übernimmt der Auftraggeber die Folgekosten.

4.3 GEMA-Gebühren
Alle anfallenden GEMA-Gebühren werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei privaten Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern) entfällt die GEMA-Gebühr.

4.4 Arbeitsplatz
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem DJ ausreichend Platz für das Equipment zur Verfügung steht. Der Arbeitsplatz muss saubere, stabile und abgesicherte Stromanschlüsse (mindestens 3 Schuko-Steckdosen) bieten. Das Equipment muss vor Sonneneinstrahlung, Regen und anderen äußeren Einflüssen geschützt werden. Falls der DJ seine Performance aufgrund unzureichender Bedingungen abbrechen muss, bleibt die vereinbarte Gage in voller Höhe fällig.

4.5 Sicherheitshinweis
Der Auftraggeber weist die Gäste auf mögliche Gesundheitsrisiken hin: Bestimmte Lichteffekte können bei empfindlichen Personen epileptische Anfälle auslösen, und längerer Aufenthalt bei Lautstärken über 95 dB kann das Gehör schädigen. Der DJ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Vernachlässigung dieser Hinweise entstehen.

 

5. Sonstiges

5.1 Änderungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

5.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Landgericht Fulda. Die Vertragssprache ist Deutsch.

5.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine Ersatzregelung treffen, die dem beabsichtigten Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

bottom of page